Aktuelles

Informationsbrief August 2025

28.07.2025 - 09:31 Uhr

Informationsbrief August 2025

Inhalt

  1. Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften verfassungsgemäß
  2. Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen nach dem 31.12.2018
  3. Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie
  4. Kein Vorläufigkeitsvermerk bei Festsetzung des Solidaritätszuschlags
  1. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“
  2. Gewinnerzielungsabsicht: Vorläufigkeit der Verlustberücksichtigung
  3. Übernahme von Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten bei PKW-Überlassung
  4. Steuerliches Investitionssofortprogramm

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.08. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.08.
  Umsatzsteuer 14.08.
Fr. 15.08. Gewerbesteuer 18.08.
  Grundsteuer 18.08.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juli 2025

27.06.2025 - 13:20 Uhr

Informationsbrief Juli 2025

Inhalt

  1. Freiberufliche Einkünfte einer Personengesellschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
  2. Überweisung als Voraussetzung für den Abzug von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie von Unterhaltszahlungen
  3. Privatnutzung eines betrieblichen Pickups
  4. Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen für Gesellschafter- Geschäftsführer
  1. Schuldzinsenabzug nach unentgeltlicher Übertragung eines Miteigentumsanteils?
  2. Kryptowährungen: Neue Regelungen zu Aufzeichnungspflichten
  3. Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 01.07. Grundsteuer (Jahresbetrag) 04.07.
Do. 10.07. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.07.
  Umsatzsteuer 14.07.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juni 2025

28.05.2025 - 10:04 Uhr

Informationsbrief Juni 2025

Inhalt

  1. Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
  2. Keine vorläufige Steuerfestsetzung für die Besteuerung von Altersrenten mehr
  3. Umzug wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers – Kein Werbungskostenabzug
  1. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- Erklärung
  2. Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  3. Steuerpläne der neuen Regierungskoalition

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.06. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.06.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.06.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.06.
  Umsatzsteuer 13.06.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.