Aktuelles

Informationsbrief Februar 2026

02.02.2026 - 09:26 Uhr

Informationsbrief Februar 2026

Inhalt

  1. Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß
  2. Frist für die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2026
  4. Entgeltlicher Verzicht bei unentgeltlichem Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück
  1. Steuerberatungskosten keine Veräußerungskosten beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung
  2. Tarifermäßigung bei Abgeltungszahlungen für Urlaubsanspruch
  3. Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerfreie Schenkung
  4. Steueränderungsgesetz 2025 usw.

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.02.
  Umsatzsteuer 13.02.
Mo. 16.02. Gewerbesteuer 19.02.
  Grundsteuer 19.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachten und ein glückliches, gesundes neues Jahr 2026! Vielen Dank für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr.

22.12.2025 - 11:33 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Januar 2026

19.12.2025 - 09:08 Uhr

Informationsbrief Januar 2026

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2026 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Pauschalabfindungen für Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
  3. Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine ausdrücklich gestattete PKW-Privatnutzung
  1. Steuerliche Berücksichtigung von durch Dritte bezahlten Aufwendungen
  2. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2026

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.01.
  Umsatzsteuer 15.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.