Aktuelles

Informationsbrief Juli 2026

30.06.2026 - 09:13 Uhr

Informationsbrief Juli 2026

Inhalt

  1. Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht
  2. Steuerermäßigungen bei Entschädigungen und Vergütungen für mehrere Jahre nicht mehr beim Lohnsteuerabzug
  3. Bagatellgrenze für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke
  4. Vorsteuerabzug bei Anzahlungen
  1. Außergewöhnliche Belastung: Behandlung in Privatklinik
  2. Nutzung des Privat-PKW trotz Firmenwagenüberlassung
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verspäteter Einzug mehr als 2 Jahre nach dem Erbfall
  4. Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 01.07. Grundsteuer (Jahresbetrag) 06.07.
Fr. 10.07. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.07.
  Umsatzsteuer 13.07.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juni 2026

29.05.2026 - 08:04 Uhr

Informationsbrief Juni 2026

Inhalt

  1. Anwendung der Regelungen zur neuen Aktivrente
  2.  Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- Erklärung
  1. Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher PKWs
  2. Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für Pflichtteilsverzicht

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.06. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.06.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.06.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.06.
  Umsatzsteuer 15.06.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Mai 2026

04.05.2026 - 08:02 Uhr

Informationsbrief Mai 2026

Inhalt

  1. Aktivierung des Anteils an einer Erhaltungsrücklage bei Wohnungs- oder Teileigentum
  2. Anteiliges privates Veräußerungsgeschäft bei Arbeitszimmer im eigenen Haus?
  3. Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen zu versteuern
  1. Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil nicht steuerpflichtig
  2. Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
  3. Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfrei
  4. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.05. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.05.
  Umsatzsteuer 15.05.
Fr. 15.05. Gewerbesteuer 18.05.
  Grundsteuer 18.05.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.