Aktuelles

Informationsbrief Mai 2019

23.04.2019 - 08:56 Uhr

Informationsbrief Mai 2019

Inhalt

  1. Kindergeld: Weiterführende Ausbildung und Erwerbstätigkeit
  2. Sonderausgabenabzug bei Spendenauflage?
  3. Betriebsausgaben für Gartenfest mit Geschäftsfreunden – gemischte Veranlassung
  1. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung?
  2. Vorsteuerabzug bei „verlorenen“ Anzahlungen
  3. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10. 5. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 5.
  Umsatzsteuer 13. 5.
Mi. 15. 5. Gewerbesteuer 20. 5.
  Grundsteuer 20. 5.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief April 2019

25.03.2019 - 10:39 Uhr

Informationsbrief April 2019

Inhalt

  1. Verbesserte Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Arbeitgeberzuschuss ab 2019
  2. Zuschüsse für Mahlzeiten des Arbeitnehmers
  3. Unentgeltliche PKW-Nutzung durch den Ehepartner als Entlohnung für geringfügige Beschäftigung
  4. Unentgeltlicher Erwerb eines Grundstücks und Abbruch des Gebäudes
  1. Umsatzsteuerliche Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen zum Unternehmen – Mindestnutzung weiterhin anzuwenden
  2. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer - Erklärung 2018

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10. 4. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 4.
  Umsatzsteuer 15. 4.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief März 2019

25.02.2019 - 09:49 Uhr

Informationsbrief März 2019

Inhalt

  1. Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
  2. Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
  3. Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe für GmbH
  4. Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
  1. Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen – Anwendung durch Finanzverwaltung
  2. Geschäftsveräußerung: Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
  3. Begünstigung der Nutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ auch für Taxis
  4. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 3. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Umsatzsteuer 14. 3.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.