Aktuelles

Auch in diesem Jahr wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2017!

22.12.2016 - 11:01 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Januar 2017

16.12.2016 - 08:03 Uhr

Informationsbrief Januar 2017

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2017 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Entscheidungen zum Arbeitslohn von Gesellschafter - Geschäftsführern
  3. Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung keine als Sonderausgaben abzugsfähigen Beträge
  1. Grunderwerbsteuer bei Ausfall des Kaufpreises
  2. Abfindung an den „weichenden“ Erbprätendenten – Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeit
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2017

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10. 1. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 1.
  Umsatzsteuer 13. 1.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Dezember 2016

18.11.2016 - 08:20 Uhr

Informationsbrief Dezember 2016

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Gebäudesanierung: Sofortabzug oder anschaffungsnahe Herstellungskosten?
  3. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen: Wann steht ein „anderer“ Arbeitsplatz zur Verfügung?
  4. Vorsteuerabzug: Rechnungs berichtigung und Leistungsbeschreibung
  1. Grunderwerbsteuer: Schenkungen unter einer Auflage steuerpflichtig
  2. Zahlungen aus Bonusprogrammen der Krankenkassen – keine Minderung der Sonderausgaben
  3. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlossen
  4. Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Kassenaufzeichnungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Umsatzsteuer 15. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

In der Anlage findet sich ein Stichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2016.