Aktuelles

Informationsbrief Mai 2016

22.04.2016 - 13:10 Uhr

Informationsbrief Mai 2016

Inhalt

  1. Verluste aus sog. Optionsgeschäften steuerlich berücksichtigungsfähig
  2. Zuwendungen an Geschäftsfreunde als „steuerfreie“ Aufmerksamkeiten
  3. Teilzahlungen bei Abfindungen: Finanzverwaltung akzeptiert neue
    Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
  4. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: 
    Aufwendungen für eine Senioren-Residenz
  1. Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig?
  2. Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer
  3. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  4. Betriebsausgabenabzug für die Veranstaltung von Golfturnieren

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit    Ende der Schonfrist 
Di. 10.5. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.5.
  Umsatzsteuer 13.5.
Di. 17.5. Gewerbesteuer 20.5
  Grundsteuer 20.5.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Informationsbrief April 2016

18.03.2016 - 09:19 Uhr

Informationsbrief April 2016

Inhalt

  1. Steuerbegünstigte Realteilung bei Ausscheiden aus fortbestehender Gesellschaft
  2. Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
  3. „Zinsschranke“ verfassungswidrig?
  4. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer - Erklärung 2015
  1. Besuchsfahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des Ehepartners keine Werbungskosten
  2. Nebenkosten bei verbilligter Wohnungsvermietung
  3. Nachträgliche Schuldzinsen eines Mietobjektes – Verwendung einer Kapitallebensversicherung zur Tilgung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 4. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 4.
  Umsatzsteuer 14. 4.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief März 2016

26.02.2016 - 11:27 Uhr

Informationsbrief März 2016

Inhalt

  1. Häusliches Arbeitszimmer: Kein anteiliger Abzug bei gemischter Nutzung
  2. Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß
  3. Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen auch bei Teilzahlung?
  1. Eingeschränkte Berücksichtigung von „sonstigen“ Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
  2. Kindergeld auch bei mehrjährigem Auslandsaufenthalt
  3. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  4. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.3. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.3.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.3.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.3.
  Umsatzsteuer 14.3.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.