Aktuelles

Informationsbrief Dezember 2015

17.11.2015 - 10:08 Uhr

Informationsbrief Dezember 2015

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Besonderheiten beim Lohnsteuerabzug für Dezember
    2015
  3. Abgeltungsteuer: Option zum Teileinkünfteverfahren –
    Anforderungen an die Tätigkeit für die Gesellschaft
  4. Erleichterungen bei der Geltendmachung des
    Investitionsabzugsbetrags
  1. Lohnsteuerliche Behandlung von „Job-Tickets“
  2. Aufwendungen für Feier aus „gemischtem Anlass“
  3. Steuerbefreiung von Trinkgeldern
  4. Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
  5. Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht
    keine außergewöhnlichen Belastungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Umsatzsteuer 14.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief November 2015

23.10.2015 - 08:15 Uhr

Infoformationsbrief November 2015

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2015
  2. Abgeltungsteuer: Frist für Günstigerprüfung und Antrag auf Teileinkünfteverfahren
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
  4. Vereinfachungen bei Spenden für Flüchtlinge
  1. Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen
  2. Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können einkommensteuerpflichtig sein
  3. Lohnsteuer-Ermäßigung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist​
Di.  10. 11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag

13. 11.

  Umsatzsteuer 13. 11.
Mo. 16. 11. Gewerbesteuer 19. 11.
  Grundsteuer 19. 11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Oktober 2015

21.09.2015 - 08:31 Uhr

Informationsbrief Oktober 2015

Inhalt

  1. Termine und Hinweise zum Jahresende 2015
  2. Bundesfinanzhof korrigiert erneut Rechtsprechung:
    Zivilprozesskosten regelmäßig keine außergewöhn -
    lichen Belastungen
  3. Schuldzinsen nach Verkauf des Mietobjekts –
    nachträgliche Werbungskosten
  4. Einlegung eines Einspruchs durch „einfache“ E-Mail
    zulässig
  1. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Haushalts -
    zugehörigkeit
  3. Neue Buchführungsgrenzen
  4. Speichern von Daten des Betriebs im Rahmen von
    Betriebsprüfungen auf dem Prüfer-Notebook
  5. Außergewöhnliche Belastungen: Nur Arzneimittel bei
    Diätverpflegung abzugsfähig

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit Ende der Schonfrist
Mo. 12. 10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 10.
  Umsatzsteuer 15. 10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.